Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bare Black Tattoo Parlour
1. Geltungsbereich
Sämtliche Leistungen des Tattoostudios „Bare Black Tattoo Parlour" gegenüber Kunden im Sinne des § 13 BGB erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.
2. Vertragspartner
Vertragspartner ist das Tattoostudio „Bare Black Tattoo Parlour", Inhaber Florian Zacharias Köppler, Kranichsteinerstraße 2, 60598 Frankfurt am Main (nachfolgend „BBTP" genannt), sowie die für BBTP tätigen Tätowierer.
3. Gesundheitliche Voraussetzungen
Die Kundin/der Kunde (nachfolgend „Kunde" genannt) ist verpflichtet, BBTP vor Beginn der Tätowierung über etwaige Allergien, Vorerkrankungen und eingenommene Medikamente zu informieren. BBTP tätowiert keine Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, sowie keine Personen mit Bluterkrankheit (Hämophilie), Hepatitis, einer Immunschwäche (z. B. HIV), einer ausgeprägten akuten grippalen Erkrankung oder einem akuten Magen-Darm-Infekt. Ebenfalls tätowiert BBTP keine Kundinnen während einer bestehenden Schwangerschaft.
Unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden zu seinem Gesundheitszustand gehen zu dessen eigenen Lasten.
4. Ablehnungsrecht; Tätowierung von Minderjährigen
BBTP behält sich das Recht vor, Aufträge im Einzelfall abzulehnen, insbesondere wenn das gewünschte Motiv menschen- oder tierverachtende, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder verfassungsfeindliche Inhalte aufweist oder gegen geltendes Recht verstößt.
BBTP tätowiert grundsätzlich keine Personen unter 18 Jahren. Für Personen ab 16 Jahren kann hiervon ausnahmsweise abgewichen werden, wenn sämtliche Sorgeberechtigten der minderjährigen Person der Tätowierung zustimmen und ihre Einwilligung durch Unterschrift auf der Einverständniserklärung erteilen. Steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil allein zu, ist dies durch einen geeigneten Nachweis (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder entsprechender Vermerk in der Geburtsurkunde) zu belegen. Sowohl die minderjährige Person als auch die zustimmenden Sorgeberechtigten haben sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. BBTP behält sich vor, eine Tätowierung trotz vorliegender Einwilligung abzulehnen, wenn der Tätowierer begründete Zweifel an der Einsichtsfähigkeit der minderjährigen Person hinsichtlich Tragweite und Folgen der Tätowierung hat.
5. Vertragsschluss
Die Anfrage eines Motivs, die Erstellung eines Entwurfs sowie eine erste Terminabsprache können persönlich, schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen und dienen zunächst der Vorbereitung des Auftrags; sie begründen für sich allein noch keinen verbindlichen Vertragsschluss.
Ein rechtsverbindlicher Werkvertrag über die Anfertigung der Tätowierung kommt erst zustande, wenn der Kunde die schriftliche Einverständnis- und Willenserklärung unterzeichnet und die vereinbarte Anzahlung bzw. Vorauszahlung (siehe Ziffer 6) geleistet hat. Die Unterzeichnung erfolgt grundsätzlich anlässlich eines persönlichen Termins im Studio. Erfolgt der Vertragsschluss in Einzelfällen ausnahmsweise im Wege der Fernkommunikation, ohne dass der Kunde zuvor persönlich im Studio war, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Fernabsatz einschließlich des Widerrufsrechts nach §§ 312g, 355 BGB; BBTP informiert den Kunden in diesem Fall vorab gesondert über sein Widerrufsrecht.
6. Anzahlung
Bei Terminvereinbarung verlangt BBTP vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von in der Regel mindestens 20 % des voraussichtlichen Endpreises. Der Kunde erhält über die geleistete Anzahlung bzw. Vorauszahlung eine Bestätigung (z. B. Terminkärtchen oder elektronische Bestätigung), aus der der gezahlte Betrag, der voraussichtliche Endpreis sowie der vereinbarte Termin hervorgehen. Die Anzahlung wird auf den Endpreis angerechnet. BBTP behält sich vor, in Einzelfällen anstelle einer Anzahlung eine vollständige Vorauszahlung für die gewünschte Tätowierung zu verlangen.
7. Terminverschiebung
Termine können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch, schriftlich oder elektronisch verschoben werden, damit BBTP den freiwerdenden Termin anderweitig belegen kann. Erfolgt die Verschiebung nicht fristgerecht, behält BBTP die Anzahlung bzw. die geleistete Vorauszahlung als Aufwandsentschädigung für bereits erbrachte Vorleistungen (z. B. Entwurfserstellung, Beratung, Administration) sowie als pauschalierten Schadensersatz für entgangenen Gewinn ein. Dem Kunden bleibt es ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass BBTP kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall ist der einbehaltene Betrag entsprechend zu erstatten.
8. Absage wegen Krankheit
Kann ein Termin kurzfristig wegen Krankheit nicht wahrgenommen werden, bleibt die geleistete Anzahlung bzw. Vorauszahlung erhalten (siehe Ziffer 10), sofern dem Kunden unverzüglich ein ärztliches Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird (eine Kopie ist ausreichend). Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, behält BBTP die Anzahlung bzw. die geleistete Vorauszahlung als Aufwandsentschädigung für bereits erbrachte Vorleistungen sowie als pauschalierten Schadensersatz für entgangenen Gewinn ein. Auch hier bleibt es dem Kunden ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass BBTP kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9. Sonstige Nichtwahrnehmung des Termins
Wird der Termin aus einem anderen, vom Kunden zu vertretenden Grund nicht wahrgenommen oder abgesagt (z. B. Nichterscheinen des Kunden, einseitiger Vertragsbruch), behält BBTP die Anzahlung bzw. die geleistete Vorauszahlung als Aufwandsentschädigung für bereits erbrachte Vorleistungen sowie als pauschalierten Schadensersatz für entgangenen Gewinn ein. Übersteigt der BBTP tatsächlich entstandene Schaden den einbehaltenen Betrag, kann BBTP weiteren Schadensersatz verlangen; dieser bemisst sich nach der Dauer des ursprünglich vereinbarten Termins zum jeweils aktuellen Stundensatz (derzeit 130,– € pro Stunde), wobei sich der bereits einbehaltene Betrag auf einen solchen weiteren Schadensersatzanspruch anrechnen lässt. Dem Kunden bleibt es ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass BBTP kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10. Gutschrift bei fristgerechter Absage / Krankheit
Bei fristgerecht abgesagten Terminen (siehe Ziffer 7) oder Terminabsagen wegen Krankheit unter Vorlage des nach Ziffer 8 erforderlichen Nachweises bleibt die geleistete Anzahlung bzw. Vorauszahlung als Gutschrift für einen Nachholtermin erhalten. Der Nachholtermin sollte innerhalb von sechs Monaten vereinbart werden. Kommt innerhalb dieser Frist aus Gründen, die nicht von BBTP zu vertreten sind, kein Nachholtermin zustande, verlängert sich die Gutschrift auf Wunsch des Kunden um einen angemessenen weiteren Zeitraum; alternativ kann der Kunde jederzeit die Rückerstattung der Anzahlung bzw. Vorauszahlung verlangen, soweit BBTP keine berechtigten Gegenansprüche hat.
11. Absage durch BBTP
Wird der vereinbarte Termin von BBTP abgesagt (z. B. wegen Krankheit des Tätowierers), ist BBTP berechtigt, dem Kunden innerhalb der nächsten zwei Monate einen zeitnahen Nachholtermin innerhalb der üblichen Geschäftszeiten anzubieten, um den Werkvertrag zu erfüllen.
Ist ein solcher Nachholtermin innerhalb dieser Frist von zwei Monaten nicht möglich, wird die geleistete Anzahlung bzw. Vorauszahlung dem Kunden vollständig und ohne Abzug erstattet; ein Anspruch von BBTP auf Aufwandsentschädigung oder Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
Bietet BBTP innerhalb dieser Frist einen zumutbaren Nachholtermin an und wünscht der Kunde gleichwohl keinen Nachholtermin oder besteht er auf einem Termin außerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach der ursprünglichen Absage, behält BBTP die Anzahlung bzw. die geleistete Vorauszahlung als Aufwandsentschädigung für bereits erbrachte Vorleistungen sowie als pauschalierten Schadensersatz für entgangenen Gewinn ein. Dem Kunden bleibt es ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass BBTP kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
12. Kulanzweise Rückerstattung
Erstattet BBTP dem Kunden eine Anzahlung bzw. Vorauszahlung auf freiwilliger Kulanzbasis, ohne dass hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung besteht, erfolgt die Erstattung in Form eines Gutscheins und nicht in bar. Gesetzliche oder vertragliche Rückerstattungsansprüche des Kunden, insbesondere nach Ziffer 11, bleiben hiervon unberührt und werden in der jeweils geschuldeten Form erstattet.
13. Zahlungsmodalitäten
BBTP bevorzugt aus Sicherheitsgründen grundsätzlich bargeldlose Zahlungswege. Die Bezahlung des fertigen Tattoos sowie die Leistung von Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen erfolgen daher ausschließlich per PayPal, Sofortüberweisung oder Kartenzahlung (Debit- oder Kreditkarte); eine Zahlung in bar ist ausgeschlossen. BBTP weist den Kunden hierauf bereits bei der Terminbestätigung sowie nochmals mündlich oder elektronisch im Vorfeld des Termins gesondert hin.
Rückerstattungen von Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen erfolgen stets unbar per Überweisung auf ein vom Kunden zu benennendes Konto; auf Kulanzbasis erstattete Beträge werden abweichend hiervon als Gutschein ausgestellt (siehe Ziffer 12).
14. Nachstechen
Der Preis für ein Tattoo versteht sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und beinhaltet ein kostenloses Nachstechen. Nachstechtermine sind innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung des Tattoos wahrzunehmen; danach ist ein Nachstechen kostenpflichtig. Ein Nachstechtermin wird erst nach vorheriger Begutachtung des Tattoos durch den verantwortlichen Tätowierer vereinbart. Ist ein kostenloses Nachstechen aus technischer und künstlerischer Sicht nicht erforderlich, ist das Tattoo fertiggestellt und der zugrunde liegende Vertrag erfüllt. Wünscht der Kunde dennoch ein Nachstechen einzelner Stellen und/oder eine Erweiterung von Linien etc., wird der hierfür erforderliche Material- und Zeitaufwand auf Basis des aktuell geltenden Stundensatzes berechnet. Bei Nichteinhaltung oder nicht rechtzeitiger Absage (mind. 48 Stunden vorher) eines Nachstechtermins wird für die Neuansetzung eine Pauschale von 50,– € fällig. Dem Kunden bleibt es ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass BBTP kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
15. Motive und Urheberrecht
Bringt der Kunde ein eigenes oder fremdes Motiv mit, das von BBTP vorlagengetreu umgesetzt werden soll, obliegt es dem Kunden, vorab zu prüfen, dass hierdurch keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber- oder Markenrechte) verletzt werden, und gegebenenfalls erforderliche Nutzungsrechte einzuholen. BBTP wird in diesem Fall ausschließlich als Dienstleister tätig, der dem ausdrücklichen Wunsch des Kunden entsprechend handelt, und schließt die Haftung für Schäden aus, die aus der Verletzung von Rechten Dritter durch das vom Kunden bereitgestellte Motiv entstehen, es sei denn, BBTP kannte die Rechtsverletzung oder hätte sie bei der gebotenen Sorgfalt erkennen müssen.
16. Geschenkgutscheine
Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag im Studio erworben werden. Sie sind mindestens bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr ihrer Ausstellung gültig, soweit nicht im Einzelfall eine längere gesetzliche Verjährungsfrist gilt. Eine Auszahlung von Gutscheinen, auch von Teilbeträgen, in bar ist ausgeschlossen; Restbeträge können bei weiteren Leistungen angerechnet werden.
17. Haftung; Einwilligung in tätowierungstypische Risiken
BBTP haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BBTP, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet BBTP nur, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (Kardinalpflicht); die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von BBTP für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; insoweit verbleibt es stets bei der unbeschränkten Haftung nach Absatz 1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von BBTP.
Tätowieren stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar und setzt eine wirksame Einwilligung des Kunden voraus. Mit seiner Unterschrift auf der gesonderten Einverständniserklärung bestätigt der Kunde, über die mit der Tätowierung typischerweise verbundenen Risiken (u. a. allergische Reaktionen, individuelle Heilungsverläufe, Pigmentverschiebungen, Narbenbildung) aufgeklärt worden zu sein, und willigt in diese ein. Diese Einwilligung lässt die vorstehenden Haftungsregelungen unberührt und schließt insbesondere keine Haftung für tatsächliche Behandlungsfehler von BBTP aus.
18. Hygiene
Das Tattoo wird unter Einhaltung sämtlicher hygienischer Vorschriften unter Verwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt. Es werden ausschließlich Einweg-Nadeln sowie Einweg- und hygienische Artikel verwendet. Der aktuelle Hygieneplan des Studios kann jederzeit vor Ort eingesehen werden. BBTP informiert den Kunden über Risiken, Nebenwirkungen sowie die erforderliche Nachsorge vor und nach dem Ausheilen und steht innerhalb der üblichen Geschäftszeiten für Beratung und Rückfragen zur Verfügung.
19. Abweichungen vom Wunschmotiv
Trotz hoher professioneller Standards kann es vereinzelt zu unbeabsichtigten Abweichungen vom gewünschten Motiv kommen (z. B. sogenannte Blowouts). Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Kunde, die ihm mitgeteilten Hygiene- und Pflegehinweise bis zur vollständigen Abheilung des Tattoos einzuhalten.
20. Datenschutz
BBTP verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Gesundheitsbezogene Angaben des Kunden (siehe Ziffer 3) stellen besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO dar und werden ausschließlich auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) erhoben. Diese Angaben werden ausschließlich innerhalb der vom Kunden unterschriebenen Einverständniserklärung erfasst und nicht in einer gesonderten Kundendatenbank gespeichert.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Kunde zuvor ausdrücklich eingewilligt hat. Ausführliche Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung, zur Speicherdauer sowie zu den Rechten des Kunden entnimmt der Kunde der gesonderten Datenschutzerklärung.
21. Abweichung zugunsten des Kunden
BBTP behält sich das Recht vor, von den Regelungen dieser AGB einseitig zugunsten des Kunden abzuweichen.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in einem anderen Staat, bleibt die Anwendung zwingender Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 17. Juni 2026